top of page
Bitte um Beachtung !
​
bei gesetzlich Krankenversicherten benötigen wir
​
->> zuerst 1x / Quartal Ihre Versicherungskarte.
->> erst danach dürfen wir Ihnen E Rezepte, Rezepte, Verordnungen oder Überweisungen ausstellen
​​
Wir werden daher ab sofort auch keine E Rezepte mehr freischalten, ohne gültige Vorlage Ihrer Versicherungskarte. Dies sind die Vorschriften der kassenärztlichen Vereinigung.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis
akualisiert 24.09.2025
bottom of page
